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Zusammen feiern!
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Prgrammrichtlinien und Antragsformulare

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celebratory fund

Einreichen der Bewerbung, zeitlicher Rahmen und Bewerbungsfristen

Antragsfristen

  • Es gibt pro Jahr drei Einsendeschlüsse für den Celebratory Fund. Diese sind jeweils am 31 Januar, 31 Mai und 31 Oktober.
  • Die vorgeschlagenen Partnerschaftsaktivitäten dürfen nicht früher als mindestens sechs Wochen nach dem jeweiligen Abgabetermin statt finden. Ein Antrag für ein Projekt, das im Februar beginnt, müsste also zum Abgabetermin im vorherigen Oktober eingereicht werden.
  • Zwischen oder vor den Abgabeterminen können keine Entscheidungen über den Ausgang eines Antrags getroffen werden.

Antragsformalitäten

  • Jeder Antrag um Zuschüsse muss von beiden Partnerinstitutionen unterschrieben werden. Der Antrag muss zusammen mit den Original-Unterschriften beider Institutionen eingereicht werden.
  • Der Antrag kann per Post oder per Email eingereicht werden.
  • Bitte beachten Sie: Im Fall eines Antrags per Email müssen die Original-Unterschriften per Post nachgesendet werden.
  • Der unterschriebene Antrag muss spätestens zum Abgabetermin in unserem Büro vorliegen.
  • Alle Felder des Antragsformulars müssen ausgefüllt werden.

Bewertung und Bearbeitungszeit

  • Die Anträge werden kurz nach dem jeweiligen Abgabetermin von einem bilateralen Auswahlkomitee ausgewertet.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Antragsteller werden etwa vier bis sechs Wochen nach dem jeweiligen Abgabetermin schriftlich über den Ausgang ihres Antrags informiert.

Förderverfahren

  • Erfolgreiche Antragsteller erhalten einen schriftlichen Bestätigungsbrief mit Informationen zu dem Förderbetrag, der ihnen zuerkannt wurde.

  • Die Fördermittel werden sowohl für kleinere als auch für größere Aktivitäten gewährt. Der Höchstbetrag beträgt GBP 3.000.

  • Sobald der Leiter der Institution die Fördermittel durch einen Brief offiziell angenommen hat, werden 75% der Fördermittel vor Anfang der Partnerschaftsaktivitäten ausgezahlt.

  • Die Fördermittel müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn des Projekts und/oder des ersten Reisetermins ausgezahlt werden. Rückwirkende Auszahlungen sind nicht möglich.
  • Die Fördermittel werden an die koordinierende Institution ausgezahlt, müssen aber zwischen beiden teilnehmenden Institutionen aufgeteilt werden.
  • Die verbliebenen 25% der Fördermittel werden ausgezahlt, sobald sowohl ein zufriedenstellender Bericht als auch eine umfassende und korrekte Kostenabrechnung vorliegen. Diese müssen bis spätestens vier Wochen nach Ende des Projekts eingereicht werden.

Erneuter Antrag und Antrag um weitere Fördermittel

  • Unerfolgreiche Antragsteller werden dazu ermutigt, ihre Bewerbung weiterzuentwickeln und zum jeweils nächsten Einsendeschluss erneut einzureichen.
  • Erfolgreiche Antragsteller können erneut Fördermittel für Partnerschaftsaktivitäten beantragen, wenn diese mindestens ein Jahr nach den zuletzt geförderten Aktivitäten statt finden.

Viel Glück!

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